









S
A T Z U N G
Präambel
Die Gründung des
"1. Offiziellen Reinbeker Crocket-Clubs von 2000" zielt auf die Maximierung
des körperlichen und geistigen Wohlbefindens seiner Mitglieder. Jedwede Aktion
oder Handlun- gen seiner Mitglieder mögen von der Freude am Spiel und freundschaftlicher
Aufgeschlossenheit bestimmt sein, ohne jedoch den gebührenden Ernst und Respekt
gegenüber der Sache missen zu lassen.
§1 Struktur und Organisation
1. Die Mitglieder wählen einen 1. Vorsitzenden, der die Belange des Vereins
nach innen wie nach außen vertritt. Ebenfalls zu wählen sind ein 2. Vorsitzender
und ein Platz-und Zeugwart, die zusammen mit dem 1. Vorsitzenden den Vorstand
bilden. Der Vorstand ist alle zwei Jahre von den Mitgliedern neu zu wählen und
ist frei in allen Entscheidungen, soweit sie nicht eine Satzungsänderung betreffen
oder die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Entscheidungen des Vorstands
sind auf der Basis eines Gentlemen-Agreements zu treffen, das heißt,
sie sollten einvernehmlich zustande kommmen. Im Zweifelsfall
entscheidet der 1. Vorsitzende.
2. Mindestens einmal pro Jahr ist vom Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung
einzuberufen.
3. Anträge für die Tagesordnung einer Mitgliederversammlung sind dem Vorstand
spätestens eine Woche vor dem rechtzeitig bekanntzugebenden Termin für eben
diese in schriftlicher Form einzureichen. Der Vorstand hat seinerseits dafür
Sorge zu tragen, daß diese sämtlich auf die Tagesordnung gelangen.
4. Alle satzungsändernden Entscheidungen, sowie die Entscheidung über die Aufnahme
neuer Mitglieder müssen vom Plenum der Mitgliederversammlung mit absoluter Mehrheit
beschlossen werden. Grundsätzlich ist das Plenum nur bei Anwesenheit aller Mitglieder
beschlußfähig. Bei Abwesenheit eines Mitglieds aus gutem Grunde ist jedoch ein
Votum in schriftlicher Form zulässig, wenn es dem Vorstand rechtzeitig zur Verfügung
gestellt wird. Die Beschlußfähigkeit wird zu Beginn einer Mitgliederversammlung
vom Vorsitzenden festgestellt.
5. Der Verein ist von seiner Struktur her nicht expansiv ausgerichtet, grundsätzlich
jedoch offen für die Aufnahme weiterer Mitglieder. Personen, die die Mitgliedschaft
im Reinbeker Crocket Club anstreben, können diese nicht persönlich und/oder
direkt beantragen. Sie bedürfen der Fürsprache mindestens eines ordentlichen
Mitglieds, das wiederum mindestens ein Vorstandsmitglied von der Würdigkeit
des die Mitgliedschaft begehrenden überzeugen muß, damit der Antrag als Tagesordnungspunkt
Niederschlag findet. Zu beachten ist, daß die Anzahl der Mitglieder insgesamt
nicht unter acht sinken darf.
6. Frauen können nicht Mitglied im Reinbeker Crocket-Club werden. Demnach haben
nur männliche Personen, die darüberhinaus das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet
haben, einen Anspruch auf Mitgliedschaft. Die Mitglieder hegen jedoch den Wunsch,
daß der Club von den Spielerfrauen und der Damenwelt ansich grundsätzlich positiv
begleitet wird.
7. Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben, wohl aber rechnet der Verein mit
unkomplizierter und großzügiger Spendenbereitschaft seitens seiner Mitglieder
für den Fall, daß außerge-wöhnliche oder einmalige Ausgaben auf Ihn zukommen.
Diese Ausgaben könnten z.B. die Ausrichtung eines außergewöhnlichen Turnieres
sein, ein nicht turnusgemäßes Mitglieder-treffen, aber auch Aufwendungen zu
Präsentationszwecken und Außenwerbung des Vereins.
§ 2 Spielgeschehen
1. Sämtliche Wettkämpfe werden nach der Spielordnung des Reinbeker Crocket-Clubs
in der auf dem Gründungsturnier am 14. Juli 2000 verabschiedeten Fassung und
Form ausgetragen.
2. Ein reges Spiel- und Turniergeschehen während der Saison ist anzustreben.
Dabei ist der Grundsatz der Verhätnismäßigkeit in zweierlei Hinsicht zu wahren:
Erstens sollte die Ausrich-tung der Wettkämpfe einer Art Turnus folgen, und
zweitens ist darauf zu achten, daß die Anzahl der Vergleichskämpfe nicht in
ein Mißverhältnis zu Nachfrage und Spielfreude gerät.
3. Die Crocket-Saison beginnt auf Basis eines Gentlemen-Agreements der Mitglieder
bei Bespielbarkeit des Rasens im Frühjahr. Abzuwägen sind dabei die witterungsbedingten
Beeinträchtigungen der Spieler im Verhältnis zum erwarteten Spaß. Gleiches gilt
für das Ende der Saison im Herbst.
4. Das "1. Offizielle Reinbeker Crocket-Einladungsturnier" ist das Gründungsturnier
des Clubs und wird fortan zu einer festen Einrichtung. Es nimmt bis auf weiteres
als vorerst einziges den Rang eines Grand-Slam-Turniers ein und findet obligatorisch
am zweiten Freitag im Juli eines Jahres auf dem "Cambridge Field of Crocket"
statt. Der dem Gewinner gebührende Pokal ist seiner Art nach ein Wanderpokal,
der in jedem Jahr erneut zu umkämpfen sein wird. Gewinnt ein Spieler ihn dreimal
hintereinander, so verbleibt der Pokal in seinem Besitz, und der Club muß für
die Einsetzung eines neuen sorgen.
5. Spielberechtigt für das vorerst einzige Grand-Slam-Turnier des RCC sind nur
Club-Mitglieder. Voraussetzung für das Stattfinden des1. Offiziellen Reinbeker
Crocket-Einladungsturniers ist die Teilnahme von mindestens sechs der nunmehr
neun Mitglieder. Sollte einer der Herren aus gutem Grunde nicht am Turniergeschehen
teilhaben können, kann er dem Vorstand einen würdigen Vertreter vorschlagen,
der dann jedoch einstimmig durch diesen zu akzeptieren ist. Findet ein Vorgeschlagener
die Zustimmung des Vorstands, so vertritt er den Entschuldigten auf dem Turnier
mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. Darüberhinaus erwirkt sich der
Vertreter durch seine Teilnahme einen Begünstigten-Status, der Ihm den Zugang
zur Club-Mitgliedschaft erleichtert, so er sie denn anstrebt.
6. Der Platzwart entscheidet in Absprache mit dem Vorstand über die Bespielbarkeit
eines Platzes. Dies gilt sowohl für das vornehmlichste Feld des Clubs, dem "Cambridge
Field of Crocket", als auch für andere, formlos beim Vorstand zu beantragende
Austragungsorte.
Reinbek,
im Juli 2001
Reinbeker Croquet Club
Die Mitglieder


